Die datenschutzrechtlich unsichere Situation um den Einsatz von Google Analytics sorgte in den letzten Monaten immer wieder für Schlagzeilen, die gute Nachricht kommt nun aber im September 2011 aus Hamburg: Der seit 2009 fortdauernde Streit zwischen Google und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde beendet!
Um Google Analytics zukünftig datenschutzrechtlich konform einsetzen zu können, muss ein Website-Betreiber nun drei Punkte erfüllen: (1) Der Programm-Code von Google Analytics auf der Website muss angepasst werden, um künftig die IP-Adressen zu verschlüsseln. (2) In der Datenschutzerklärung der Website muss ein spezieller Hinweis über die Verwendung von Google Analytics aufgenommen werden. (3) Der Website-Betreiber muss einen von Google zur Verfügung gestellten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich unterzeichnen und an Google einsenden.