Wenn Sie Google Analytics nutzen, möchten wir Sie gerne auf wichtige Änderungen aufmerksam machen! Das klassische Google Analytics wird nun durch die Version Google Universal Analytics ersetzt. Für Google Analytics werden in Zukunft keine weiteren Features mehr entwickelt und in unbestimmter Zeit wird Analytics nur noch über den neuen Betriebsstandard laufen. Wer bis dahin noch nicht auf Universal Analytics umgestellt hat, bekommt einfach keine Daten mehr.
Natürlich profitieren Sie auch von der Umstellung auf Google Universal, die Umstellung enthält einige Vorteile im Vergleich zum klassischen Google Analytics:
Universal Analytics enthält eine verbesserte Datenverarbeitung, neue Erfassungsmethoden und weitere Analysetools.
Des Weiteren gibt es ein plattform- und geräteübergreifendes Tracking.
Seit dem Durchbruch von Smartphones und Tablets nutzen User häufig mehrere verschiedene Endgeräte, um z. B. ein Produkt zu kaufen. Bei Google Universal Analytics liegt der Fokus nun nicht mehr auf einzelnen Sitzungen pro Gerät, sondern auf den Besuchern.
Außerdem enthält Google Universal Analytics drei verschiedene, neue Tracking-Code-Versionen für die Datenerfassung:
- Tracking für Webseiten (analytics.js Java Script)
- Tracking für mobile Applikationen (Google Analytics SDKs)
- Tracking für sonstige digitale Geräte (Measurement protocol)
Ebenfalls wurde Universal Analytics auch für das Tracking von Spielkonsolen, Smart-TVs oder Smart-Glasses ausgelegt.
Datenschutzänderungen
Auch möchten wir zu diesem Thema noch Änderungen an den Produkten selbst aufgreifen. Google hat zusätzlich Änderungen an seinen Produkten vorgenommen, die den Anforderungen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden gerecht werden.
Nach den neuen Regelungen müssen Sie ihre Nutzer der Webseite in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären und auf eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung durch Google Analytics hinweisen.
Des Weiteren muss der Trackingcode um eine weitere Funktion ergänzt werden, wodurch die IP Adresse gekürzt wird und dadurch ein Personenbezug entfällt.
Wir weisen darauf hin, dass diese Anforderungen den gesetzlichen Stand vom März 2013 wiederspiegeln und es zu Abmahnungen kommen kann, falls Sie die oben genannten Punkte noch nicht umgesetzt haben.
Sie haben noch nicht auf Google Universal Analytics umgestellt oder haben noch keine Widerspruchslösung eingebunden?
Dann wenden Sie sich doch an uns, wir helfen gerne!