SSL-Verschlüsselung ist Pflicht!
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz schreibt vor, dass Kontaktformulare auf Webseiten angemessene Schutzmaßnahmen benötigen.
Laut einer Ergänzung des §13 im Telemediengesetz vom 25.07.2015 hat auf jeder Webseite, auf welcher über ein Kontaktformular personenbezogene Daten übertragen werden, ein anerkanntes Verschlüsselungsfahren zu erfolgen (Abs. 7 des oben genannten Paragraphen). Bei einer nicht ausreichenden Verschlüsselung kann dies laut Telemediengesetz §16 Abs. 2 Nr. 3 eine Ordnungswidrigkeit darstellen und kann mit Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Aufgrund der oben genannten Tatsachen empfiehlt FDI die Webseite per SSL-Zertifikat zu verschlüsseln. Durch ein SSL-Zertifikat sind die zu übertragenden Daten ausreichend geschützt und die Sicherheitsaspekte Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität werden vollständig abgedeckt. Außerdem schafft ein SSL-Zertifizierung Vertrauen zum Besucher der Webseite und schützt vor Abmahnungen und die daraus entstehenden Kosten.
Aber nicht nur wegen der potentiellen Abmahngefahr und dem Telemediengesetz sollte die SSL Verschlüsselung beachtet werden. Google selbst verriet vor einiger Zeit, dass deren Suchalgorithmen Seiten, die die SSL-Verschlüsselungsverfahren nutzen, eher bevorzugt indexiert, da diese für den potentiellen Kunden einen erheblichen Mehrwert durch ihre sichere Verbindung darstellen. Somit können u.U. höhere Rankings erzielt werden.
Gerne können Sie zu dieser Thematik Kontakt zu uns aufnehmen, FDI berät Sie gerne.