Informationen zum neuen Gesetz.
In den letzten Jahren wurden viele Verbraucher Opfer sog. „Kostenfallen“ im Internet, bei denen aus Versehen und oftmals ungewollt kostenpflichtige Verträge abgeschlossen wurden. Deshalb ist nun am 1. August 2012 das Button-Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht vor, dass Internetanbieter kostenpflichtiger Leistungen – egal ob Waren oder Dienstleistungen – Verbrauchern unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich den Vertragsgegenstand, den Gesamtpreis, die Liefer- und Versandkosten und bei eventuellen Abonnements auch die Vertragslaufzeit in hervorgehobener Weise zeigen. Der Bestell-Button muss ab sofort „zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“, „Kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ lauten, unzulässig sind nun Formulierungen wie „weiter“ oder „Bestellung abgeben“. Dies soll den Verbraucher schützen, stellt aber auch einen Aufwand für alle Anbieter dar.
Da diese Umstellung jeden Onlineshop betrifft, hat FDI ihren Kunden pünktlich alle notwendigen Änderungen in den Shops angepasst, um so die Rechtsgültigkeit der abgeschlossenen Verträge zu garantieren und Abmahnungen zu verhindern.